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Art. 29 · Abstellräume
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 12 · Original-PDF
1Bei Mehrfamilienhäusern ist für jede Wohnung ein geeigneter Kelleroder ein Abstellraum von mindestens 6.00 m2 zu schaffen.
2Bei Mehrfamilienhäusern kann der Gemeinderat verlangen, dass entspre chend der Nutzung gemeinschaftliche Abstellräume für die Bedürfnisse der Bewohnerschaft erstellt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.