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Art. 27 · Aussichtschutz

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 12 · Original-PDF

1Zum Schutz der im Zonenplan bezeichneten Aussichtslagen und -punkte kann der Gemeinderat die Lage eines Gebäudes, den höchsten Punkt der Dachkonstruktion, die Dachgestaltung sowie die Umgebungsgestaltung und Bepflanzung festlegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.