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Art. 26 · Dachgestaltung

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 11 · Original-PDF

1Anlagen der Haustechnik dürfen auf dem Dach angebracht werden, falls sie technisch notwendig sind. Sie sind in die Dachgestaltung einzubeziehen.

2Flachdächer sind zu begrünen, soweit sie nicht als begehbare Terrassen­ fläche genutzt werden. Dies gilt auch bei Solaranlagen, sofern diese nicht einen Grossteil des Daches belegen und noch sinnvoll zu begrünen sind.

3Bei mehreren Dachgeschossen sind Dachdurchbrüche nur bei einem die­ ser Geschosse zulässig.

4Eine vorherrschende Wirkung der Haupt-Dachflächen ist zu wahren.

5Photovoltaikanlagen, die im Zuge von Dachsanierungen oder in Verbin­ dung mit neuen Schrägdächern erstellt werden, sind in der Regel als IndachAnlagen zu realisieren. 11 7.1-1 Einwohnergemeinde Oberägeri

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.