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Art. 19 · Zonen des öffentlichen Interesses für Erholung
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 8 · Original-PDF
1Zonen des öffentlichen Interesses für Erholung umfassen Grün- und Erho lungsflächen. Darauf dürfen nur kleinere Bauten und Anlagen erstellt wer den, welche für den Nutzungszweck erforderlich sind. Neue Bauten und An lagen nehmen Rücksicht auf die Besonderheit des Orts und die gewachse nen Nutzungen.
2Zu den Grundstücken in angrenzenden Zonen sind die Grenz- und Gebäu deabstände dieser Zonen einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.