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Art. 20 · Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 8 · Original-PDF
1Die übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften werden nicht, teilweise oder nur vorübergehend landwirtschaftlich genutzt und dienen anderen, im Zo nenplan bezeichneten Nutzungen.
2In allen übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften sind zu den Grund stücken in angrenzenden Zonen die Grenz- und Gebäudeabstände dieser Zonen einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.