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Art. 18 · Zonen des öffentlichen Interesses für Freihaltung
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 7 · Original-PDF
1Zonen des öffentlichen Interesses für Freihaltung umfassen Freiflächen. Auf diesen dürfen nur Wege, Sitzbänke und dergleichen erstellt werden, wel che mit dem Charakter der Zone vereinbar sind.
2Zu den Grundstücken in angrenzenden Zonen sind die Grenz- und Gebäu deabstände dieser Zonen einzuhalten. 7 7.1-1 Einwohnergemeinde Oberägeri
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.