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Art. 7 · Baubereich A

BZO Nürensdorf · S. 4 · Original-PDF

1. Der Baubereich A umfasst Gebäude, die nur unter grundsätzlicher Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofils und der architektonischen Erscheinung umgebaut und wieder aufgebaut werden dürfen. Störende Gebäudeteile, die sich nachteilig auf die äussere Gestaltung auswirken, sind gegebenenfalls anzupassen. Vorbehalten bleiben allfällige Unterschutzstellungen. Baubereich A 2. Geringfügige Abweichungen können bewilligt werden, wenn dies im Interesse des Ortsbildschutzes, der wohnhygienischen Verhältnisse oder der Verkehrssicherheit liegt. Bei Um- und Ersatzbauten sind Abweichungen vom Gebäudeprofil möglich, wenn der Raumbedarf des Gewässers (Gewässerraum) dies erfordert.

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Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.