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Art. 5.13 · Reklameanlagen
BZO Niederweningen · S. 11 · Original-PDF
5.13 Reklameanlagen Nicht beleuchtete Eigenreklamen sind zulässig, wenn sie das Bild des Aussenraumes nicht beeinträchtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.