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Art. 5.12 · Umgebungsgestaltung

BZO Niederweningen · S. 11 · Original-PDF

5.12 Umgebungsgestaltung

1Gebäude sind sorgfältig in das gewachsene Terrain einzufügen.

2Die Umgebung und das gewachsene Terrain sind möglichst zu belassen. Der gewachsene Boden darf um maximal 1.00 m abgegraben oder aufgeschüttet werden. Ausnahmen bilden Kellerzugänge und Garageneinfahrten.

3Bei der Gestaltung des Umschwungs sind Vorgärten sowie ortstypische und prägende Objekte wie Bepflanzungen, Bäume, Brunnen und dergleichen möglichst zu erhalten.

4Es dürfen nur ortsübliche Einzäunungen erstellt werden.

5Der Übergang zum Strassenraum soll möglichst offen ohne dichte Hecken oder Verbauungen gestaltet werden.

6In der Kernzone ist besondere Rücksicht auf die herkömmliche Umgebungsgestaltung zu nehmen. In der Regel sind die Fahrzeugabstellplätze in Gebäuden oder in einem nicht einsehbaren Bereich des Grundstückes vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.