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Art. 5.14 · Aussenantennen

BZO Niederweningen · S. 11 · Original-PDF

5.14 Aussenantennen In der Kernzone sind sichtbare Aussenantennen nicht gestattet. Ausnahmen sind nur zulässig, falls das Interesse der Informationsfreiheit jenes des Orts- und Kulturgüterschutzes überwiegt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.