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Art. 21 · Wohnzonen WE2, W2 und W3

BZO Niederhasli · S. 10 · Original-PDF

1Neben der Wohnnutzung sind Betriebe zulässig, die höchstens nicht störende Einwirkungen verursachen und sich mit dem Wohnen auch im Übrigen vertragen oder ausschliesslich der Quartierversorgung dienen.

2In den Wohnzonen WE2, W2 und W3 darf der Anteil der gewerblich genutzten Flächen auf dem gleichen Grundstück höchstens 25 % aller Geschossflächen betragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.