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Art. 29 · Erhaltenswerte Hochstamm-Obstgärten und Alleen

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 50 · Original-PDF

1Die im Zonenplan Landschaft eingezeichneten und im Anhang 7 des vorliegenden Reglements beschriebenen, erhaltenswerten Hochstamm-Obstgärten und Alleen sind aus landschaftsästhetischen und ökologischen Gründen geschützt.

2Fällungen können bewilligt werden, wenn das öffentliche Interesse dagegen nicht überwiegt oder wenn die Hochstamm-Obstgärten und Allen für Mensch, Tier und Eigentum eine Gefährdung darstellt.

3Abgänge sind an derselben Stelle oder in umnittelbarer Nähe durch gleichwertige standortheimische Arten zu ersetzen. 47 Messweise siehe Artikel 42 Vorbehalten sind zudem Massnahmen des Gewässerunterhalts und des Gewässerbaus gemäss Art. 2b WBV. 48

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.