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Art. 28 · Markante Einzelbäume, Baumreihen

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 50 · Original-PDF

1Die im Zonenplan Landschaft eingezeichneten und im Anhang 7 des vorliegenden Reglements beschriebenen markanten Einzelbäume/Baumreihen der Kategorie I und II sind aus landschaftsästhetischen und ökologischen Gründen geschützt.

2Bäume der Kategorie I sind absolut geschützt. Sie dürfen nicht gefällt werden und sind bei Abgang am ursprünglichen Ort durch ein artgleiches Exemplar zu ersetzen.

3Bäume der Kategorie II sind in ihrem Bestand zu erhalten. Sie dürfen nur mit Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes gefällt werden. Der Grundeigentümer sorgt für angemessenen Ersatz in der näheren Umgebung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.