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Art. 316 · Dachgestaltung – Form und Neigung

BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 15 · Original-PDF

1Vorbehältlich besonderer Bauvorschriften bleibt die Dachform frei. Das Orts- und Strassenbild störende Dachformen und die Verwendung glänzender oder sonst wie auffälliger Bedachungsmaterialien sind untersagt.

2Bei Firstdächern darf die Dachneigung max. 100% betragen.

3Bei Mansardendächern darf die Dachneigung max. 350% betragen. 15 720.1 Stadt Nidau

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.