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Art. 317 · Dachgestaltung - Dachflächenfenster, Dacheinschnitte und Dachaufbauten

BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 16 · Original-PDF

1Dachflächenfenster, Dacheinschnitte und Dachaufbauten sind zulässig, sofern sie der Baute angepasst sind. Dachaufbauten dürfen in ihren Auswirkungen keine wesentlichen nachbarlichen Interessen beeinträchtigen.

2Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster dürfen zusammen nicht mehr als die Hälfte der Gebäudelänge des obersten Geschosses aufweisen.

3In Ortsbildschutzgebieten gemäss Art. 501 TBR und Baudenkmälern gemäss Art. 503 TBR darf die Gesamtlänge der Dachaufbauten 1/3 der Gebäudelänge des obersten Geschosses nicht überschreiten. Dacheinschnitte sind bei K-Objekten nicht zulässig.

4Dachaufbauten dürfen die zulässigen Fassaden- und Gesamthöhen nicht überragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.