Art. 315 · Umgebungsplan
BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 15 · Original-PDF
1Mit dem Baugesuch sind ein Umgebungsplan oder eine andere geeignete Darstellung der Aussenräume und deren wesentlichen Gestaltungselemente einzureichen. Der Umgebungsgestal-tungsplan muss unter Berücksichtigung von Art. 505 TBR unter anderem enthalten: a) Anordnung der notwendigen Parkplätze und deren Zufahrten; b) Terrainveränderungen, Stützmauern, Böschungen usw.; c) die Anordnung der vorgeschriebenen Kinderspielplätze; d) die im Reglement vorgeschriebene Bepflanzung (Art. 201 - Art. 203 sowie Art. 505 TBR) e) die mit der Kehrichtabfuhr zusammenhängenden Massnahmen; f) die Anordnung der Briefkasten; g) Antennen.
2Die Umgebungsarbeiten sind innert 12 Monaten nach Bezug der dazugehörigen Bauten abzuschliessen. Gestaltung, Bepflanzung und Einrichtungen haben dem Umgebungsgestaltungsplan zu entsprechen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.