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Art. 18a · Grünzone Gewässerraum GG

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 16 · Original-PDF

In der Grünzone Gewässerraum richtet sich die zulässige Nutzung nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung des Bundes Grünzone Gewässerraum GG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.