Art. 18 · Grünzone B Gr-B
BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 16 · Original-PDF
1Die Grünzone B ist einer Bauzone überlagert. Die Ausnützung ist anrechenbar.
2In der Grünzone B (Arbeitszone Grosse Aa) ist ein natürlicher Übergang zwischen Bauzone und Bachufer zu gewährleisten (Breite von 6 m ab Parzellengrenze). Sie ist von Bauten und Anlagen aller Art (einschliesslich Lagern) freizuhalten.
Die Geschäftsleitung der Gemeinde Neuenkirch kann offene Parkierungsflächen, kleinere Terrainveränderungen, die Befestigung des Bodens mit Rasengittersteinen und dergleichen gestatten, sofern dies dem Zonenzweck nicht widerspricht. Grünzone B Gr-B Grünzone B Arbeitszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.