← BZO Neuenhof · Inhaltsverzeichnis

Art. 61 · Allgemeine Anforderungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 29 · Original-PDF

1Hinsichtlich Sicherheit, Fundation, Konstruktion, Material und Feuchtigkeitsisolation gelten die anerkannten Regeln der Baukunst als Richtlinie. Allgemeine Anforderungen 2Der Gemeinderat kann, wenn nötig, auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen, soweit überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern. 3Dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit ist bei der Planung, der Ausführung und dem Betrieb von Bauten und Anlagen hohes Gewicht beizumessen.

29

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.