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Art. 57 · Ungleichverteilung der Grenzabstände
BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 28 · Original-PDF
1Die Grenzabstände können bei Einhaltung des Gebäudeabstandes durch schriftliche Vereinbarung ungleich verteilt werden. Ungleichverteilung der Grenzabstände 2Die Vereinbarung ist dem Gemeinderat mit dem Baugesuch einzureichen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.