← BZO Neuenhof · Inhaltsverzeichnis

Art. 43 · Hochstamm-Obstgärten

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 23 · Original-PDF

Die im Kulturlandplan bezeichneten Hochstamm-Obstgärten sind nach Möglichkeit zu HochstammObstgärten erhalten. Abgehende Exemplare sind zu ersetzen. Die Gemeinde unterstützt Neuanpflanzungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.