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Art. 42 · Magerwiesen, Feuchtwiesen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 23 · Original-PDF

1Auf den im Kulturlandplan bezeichneten Mager- und Feuchtwiesen ist die standortMagerwiesen, Feuchtwiesen typische Vegetation zu erhalten und zu fördern. Die Wiesen dürfen nicht verbuschen. 2Magerwiesen und Feuchtwiesen dürfen nicht gedüngt und nicht beweidet werden. Die Wiesen sind jährlich mindestens einmal zu mähen, in der Regel nicht vor dem 1. Juli. Nährstoffreiche Bestände sollen früher und mehrmals geschnitten werden. Riedvegetation wird nicht vor Mitte September geschnitten. Das Schnittgut ist wegzuführen, möglichst bald nach der Mahd.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.