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Art. 4 · Optimale Baulandausnützung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 7 · Original-PDF

1Das Bauland ist im Rahmen der baurechtlichen und städtebaulichen Gegebenheiten optimal auszunützen. Optimale Baulandausnützung 2Wenn ein Grundstück durch Neubauten nur teilweise bebaut wird, so sind diese nur bewilligungsfähig, wenn der Nachweis einer später möglichen, zonengemässen Bebauung erbracht wird. 3Der Gemeinderat kann Ausnahmen gestatten, wenn das Grundstück wegen öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen nicht voll überbaubar ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.