← BZO Neuenhof · Inhaltsverzeichnis

Art. 32 · Arbeitsplatzzone II

BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 19 · Original-PDF

1Die Arbeitsplatzzone AII dient grossgewerblichen und industriellen Nutzungen. Arbeitsplatzzone II 2Wohnungen sind nur für den Betriebsinhaber sowie für betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet. 3Reine Lager- und Logistikbetriebe sind nicht zulässig. 4Die Bauten müssen sich hinsichtlich Grösse, Gestaltung, Oberfläche und Aussenraum so in die Umgebung einordnen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.