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Art. 32 · Arbeitsplatzzone II
BZO Bau- und Nutzungsordnung Neuenhof · S. 19 · Original-PDF
1Die Arbeitsplatzzone AII dient grossgewerblichen und industriellen Nutzungen. Arbeitsplatzzone II 2Wohnungen sind nur für den Betriebsinhaber sowie für betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet. 3Reine Lager- und Logistikbetriebe sind nicht zulässig. 4Die Bauten müssen sich hinsichtlich Grösse, Gestaltung, Oberfläche und Aussenraum so in die Umgebung einordnen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.