Art. 1 · Normativer Inhalt
BZO Baureglement Neuenegg · S. 5 · Original-PDF
1 Normativer Inhalt Hinweise Einleitung Baurechtliche Grundordnung Das Baureglement (BR) der Einwohnergemeinde Neuenegg bildet zusammen mit dem Zonenplan 1 Siedlung (ZP1), dem Zonenplan 2 Landschaft (ZP2) und dem Zonenplan 3 Naturgefahren die baurechtliche Grundordnung für das gesamte Gemeindegebiet. Zonenplan 1 Siedlung Im Zonenplan 1 Siedlung sind die einzelnen Nutzungszonen in Form von farbigen Flächen dargestellt. Alle Grundnutzungszonen im Baugebiet und im Nichtbaugebiet decken zusammen mit den Wirkungsbereichen von besonderen baurechtlichen Ordnungen (Überbauungsordnungen UeO und Zonen mit Planungspflicht ZPP), das gesamte Gemeindegebiet ab. Zonenplan 2 Landschaft Im Zonenplan 2 Landschaft sind die Gebiete und Objekte der Ortsbild- und Landschaftspflege mit Bau- und Nutzungsbeschränkungen dargestellt. Zudem sind jene Gebiete und Objekte mit Bau- und Nutzungsbeschränkungen dargestellt, die grundeigentümer- oder behördenverbindlich sind; jedoch nicht im Rahmen der baurechtlichen Grundordnung erlassen werden und die als Basis für kommunale Bestimmungen (insbes. Abstandsvorschriften) dienen.
vgl. Kapitel 5 BR
vgl. Erläuterungen zu den Hinweisen in der Beilage B1. Der Zonenplan 2 Landschaft dient der Baubewilligungsbehörde als Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben, die in Konflikt mit den gestützt auf übergeordnetes Recht grundeigentümerverbindlich geschützten Gebieten und Objekten stehen. Zonenplan 3 Naturgefahren Im Zonenplan 3 Naturgefahren sind die Gefahrengebiete mit Bau- und Nutzungsbeschränkungen dargestellt, die grundeigentümerverbindlich sind; jedoch nicht im Rahmen der baurechtlichen Grundordnung erlassen werden. Hinweise Die Hinweise in der rechten Spalte des Baureglements dienen der Verständlichkeit, erläutern Begriffe und liefern u.a. die notwendigen Hinweise auf andere Artikel, Erlasse oder Grundlagen. Die Hinweise sind weder vollständig noch verbindlich. Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument 1 Geltungsbereich Art. 1 Das Baureglement umfasst kommunales Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Geltungsbereich sachlich Umweltrecht umfasst insbesondere Natur-, Landschafts-, Ortsbild- und Denkmalschutz. Weiteres Umweltrecht findet sich auch im Ortspolizeireglement, weiteres Bau- und Planungsrecht in Überbauungsordnungen (Übersicht Art. 29 BR). Art. 2 Das Baureglement gilt für das ganze Gemeindegebiet. Geltungsbereich räumlich Art. 3 Der Ausgleich von Planungsvorteilen richtet sich nach Art. 142 ff. BauG und nach dem Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten vom 1. Juli 2018. Ausgleich von Planungsvorteilen Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.