Art. 0.75
BZO Baureglement Neuenegg · S. 32 · Original-PDF
0.75. Mass der Nutzung
GFZo = Geschossflächenziffer oberirdisch
5Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:
a.Die Erschliessung erfolgt nach einem einheitlichen Konzept.
b.Mit der Gestaltung der Aussenräume ist eine intensive, naturnahe Gestaltungsgrundsätze Durchgrünung zu gewährleisten.
6Bei der Konzeption der Neubauten (Stellung, Grundrisse) ist die Lärmbelastung entlang der SBB-Linie und der Sensemattstrasse zu beachten. Besonderes
7Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe Art. 22
1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 9 gelten die folgenden Bestimmungen:
ZPP 9 «Thörishaus – Gummenstrasse» 2 Die ZPP 9 bezweckt
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 32) verbindlich lesbar.
a.die Schaffung einer verdichteten Wohnüberbauung unter BerückPlanungszweck sichtigung der empfindlichen Hangsituation.
b.das Sichern einer zweckmässigen Erschliessung (siehe Richtplan Verkehr).
c.die Gestaltung einer ansprechenden Dorfeingangssituation. Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.