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Art. 71 · Verkehr
BZO Baureglement Nesslau-Krummenau · S. 20
1Einzel-Ausfahrten dürfen höchstens 15 %, Sammelanlagen höchstens 12 % Gefälle aufweisen. Sie müssen von der FahrbahnstrG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.