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Art. 80 · Der Einwohnergemeinde obliegt die Beschlussfassung über
BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 60 · Original-PDF
:
a)den Erlass und die Änderung der baurechtlichen Grundordnung;
b)Überbauungsordnungen, soweit nicht ein anderes Organ zuständig ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.