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Art. 53

BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 30 · Original-PDF

1Die Zone mit Planungspflicht «Wittigkofen» bezweckt die Freihaltung der Parzelle Nr. 2236 für einen möglichen Anschluss an die Nationalstrasse N06 und eine gewerbliche Nutzung des übrigen Gebietes. G13

2Art und Mass der Nutzung richten sich sinngemäss nach den Bestimmungen der Arbeitsplatzzone A2.

3Es gelten die Bestimmungen für die Empfindlichkeitsstufe III (Art. 43 LSV).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.