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Art. 52 · 7, Nebenbauten, unterirdische Bauten

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 18 · Original-PDF

7, Nebenbauten, unterirdische Bauten

1Nebenbauten sind eingeschossige, unbewohnte Bauten, wie Garagen, Kleinbauten usw., die nicht mehr als 3.5 m Gebäudehöhe, 4.5 m Firsthöhe und 60 m2 Grundfläche aufweisen. Sie haben einen Grenzabstand von mindestens 2.50 m einzuhalten; 5 61 Abs. 1 PBG.

2Unterirdische Bauten, die das gewachsene Terrain nicht oder nicht mehr als 1 m überragen, dürfen bis 1 m an die Grenze heranreichen; 5 61 Abs.2 PBG

3Für Nebenbauten und unterirdische Bauten kann der Gemeinderat bei schriftlicher Einwilligung des Nachbarn das Bauen bis an die Grenze gestatten; 5 61 Abs, 3 PBG, 19 8. Mehrlängenzuschlag

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.