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Art. 53

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 19 · Original-PDF

1 ln allen Bauzonen erhöhen sich die Grenzabstände für Gebäude, die über 2O m lang sind, auf den betreffenden Längsseiten um einen Viertel der Mehrlänge, jedoch höchstens um 2 m. Die Zuschläge werden senkrecht zur Fassade gerechnet. I

2Nebenbauten werden für den Mehrlängenzuschlag nicht gerechnet. l I 3 ln der Kern-, Dorf- und Gewerbezone entfällt der Mehrlängenzuschlag l 9. Ungleiche Verteilung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.