Art. 68 · Parkplatzersatzabgabe
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 51 · Original-PDF
1Befreit die Baubewilligungsbehörde einen Bauherrn oder eine Bauherrin von der Erfüllung der Parkplatzpflicht, hat er oder sie für jeden fehlenden Abstellplatz für Motorfahrzeuge einen Betrag von CHF 10'000.00 (entsprechend Berner Wohnbaukostenindex 135.9 Punkte, 1. Oktober 2007; 1. April 1987 = 100 Punkte) als Ersatzabgabe zu leisten. Die zuständige Gemeindebehörde passt diesen
31 vgl. Art. 16 bis 18 BauG und Art. 49 ff. BauV Einwohnergemeinde Münsingen 52 Baureglement (GBR) Betrag auf Ende eines Jahres an, sofern eine Änderung des Indexes von 10 Punkten erreicht wurde.
2Die Ersatzabgabe wird bei Baubeginn (Schnurgerüstabnahme) zur Zahlung fällig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.