Art. 50 · Energie (Anschlusspflicht)
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 43 · Original-PDF
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1Innerhalb der im Zonenplan bezeichneten Perimeter sind alle Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschliessen.
2Bestehende Bauten sind beim Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen für Heizung und/oder Warmwasser an das Fernwärmenetz anzuschliessen, sofern nicht ein unverhältnismässig hoher zusätzlicher Aufwand nachgewiesen wird und der Betreiber der Fernwärmeanlage genügend Kapazitäten zusichern kann.
23Für Ausnahmen gilt Art. 16 KEnG Einwohnergemeinde Münsingen 44 Baureglement (GBR)
3Für eine effiziente Energienutzung ist beim Anschluss an das Gasnetz bei grösseren Anlagen Wärme-Kraftkopplung (WKK) einzusetzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.