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Art. 17 · Forstzone
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 11 · Original-PDF
1Die Forstzone umfasst das gesamte Waldareal gemäss der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung sowie das zur Aufforstung bestimmte Gebiet. Die Differenzierung zwischen Wald und Ufergehölz ist aus dem Zonenplan ersichtlich. Forstzone
2Über die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen entscheidet gestützt auf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.