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Art. 16bis

BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 11 · Original-PDF

1Die Naturschutzzone im Wald NsW dient der Erhaltung der Waldfunktion (Naturschutz) und der Förderung besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere. Naturschutzzone im Wald

2Es sind nur gezielte Pflegeeingriffe erlaubt. Die Holzproduktion ist nur als Nebenprodukt dieses Eingriffs möglich.

3Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäss Art. 16 Abs. 2 PBR.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.