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Art. 41 · Gestaltungsvorschriften

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 35 · Original-PDF

Zonenparameter: Wo die Gestaltungsvorschriften inkl. Zweck der rechtsverbindlichen ergänzenden Bestimmungen im Anhang 7 nichts

1Die Gestaltungsvorschriften bezwecken die Koordination zwischen Erhaltung und Weiterentwicklung der städtebaulich bedeutsamen Siedlungen. anderes vorsehen, gelten die Zonenvorschriften zur Grundnutzungszone. Dies gilt insbesondere für die Nutzungsart, das Nutzungsmass (Hauptbauten, Wintergärten, Nebenbauten etc.), Dachgestaltung etc. Schutzumfang

2Die Gestaltungsvorschriften umfassen: Gestaltungsvorschrift Adresse Schutzelemente a) Wasserhaus Süd Wasserhaus 72-120 Baute mit Situationswert

Gustav Bay-Strasse 2-32, 31-55 (ungerade Nrn.), Dillackerstrasse 22-26, Heiligholzstrasse 77-81 (ungerade Nrn.) b) Reiheneinfamilienhaus-Siedlungen Gustav Bay-Strasse Baute mit Situationswert

Carl Spitteler-Strasse Baute mit Situationswert Carl Spitteler-Strasse 1-26

Waidsteinstrasse Baute mit Situationswert Waidsteinstrasse 1-23

Concordiastrasse Baute mit Situationswert Concordiastrasse 1-45 (ungerade Nrn.) Im Weissgrien 1-32

Im Weissgrien Baute mit Situationswert Schluchtstrasse 19-29 (ungerade Nrn.) Anna Hegner-Strasse 4-42 (gerade Nrn.), Löffelackerstrasse 19-23 (ungerade Nrn.)

Anna Hegner-Strasse Baute mit Situationswert Emil Frey-Strasse 174-188 (gerade Nrn.)

Emil Frey-Strasse Baute mit Situationswert Ameisenholzstrasse 8-36 (gerade Nrn.)

Ameisenholzstrasse Baute mit Situationswert Ringstrasse 2-4, 8-20 (gerade Nrn.), 21-27 (ungerade Nrn.) Carl Geigy-Strasse 3-13

Ringstrasse Carl Geigy-Strasse Baute mit Situationswert Benedikt Banga-Strasse 1-22 Birkenstrasse 33-37 (ungerade Nrn.)

Benedikt BangaStrasse Baute mit Situationswert Grellingerstrasse 2-46 (gerade Nrn.) Rauracherstrasse 15-21 (ungerade Nrn.)

Grellingerstrasse Baute mit Situationswert c) Parksiedlung I) Parkweg 2-8 Baute mit Situationswert

II) Parkweg 13-15 Baute mit Situationswert Jermann Ingenieure + Geometer AG 35/141

III) Emil Frey-Strasse 141-153 Baute mit Situationswert

IV) Schulackerstrasse 30-34 Baute mit Situationswert

V) Emil Frey-Strasse 155-157 Baute mit Situationswert Die Bauten mit Situationswert umfassen die Hauptbaukörper. Störende Elemente wie nachträgliche Veränderungen, einzelne Bauteile, An- oder Nebenbauten sind vom Schutz ausgenommen. Ziel

3Ziel der Gestaltungsvorschriften ist die Erhaltung der städtebaulichen Grundstruktur der Siedlungen bzgl. Lage der Hauptbaukörper unter Berücksichtigung einer zeitgemässen Wohnfläche und Wohnungsinfrastruktur pro Wohneinheit. Abbruch / Ersatzneubauten

4Ein Abbruch ist zulässig, wenn ein baubewilligungsfähiges Ersatzprojekt vorliegt. Gestaltungsanforderungen Reiheneinfamilienhaus-Siedlungen und Parksiedlung

5Die Bauten mit Situationswert haben eine raumbildende Funktion und sind aufgrund ihrer Lage in einer Gebäudezeile oder einem Gebäude-Ensemble ein wichtiger Teil des gewachsenen Ortsbildes. Bauliche Eingriffe haben sich gestalterisch in die bauliche Umgebung einzupassen. Im Falle eines Ersatzneubaus ist die Lage des Hauptbaukörpers zu übernehmen. Soweit für die Beurteilung von Baugesuchen erforderlich, kann der Gemeinderat bei der Baubewilligungsbehörde beantragen, dass ein Nachweis zur Einhaltung dieser Vorgaben mittels Gestaltungskonzept, Farbkonzept bzw. Bemusterungen einzureichen ist. Gestaltungsanforderungen Wasserhaus Süd

6Bauliche und gestalterische Massnahmen an bestehenden Bauten, Neubauten und die Aussenraumgestaltung dürfen den vorhandenen Charakter der Überbauung nicht beeinträchtigen. Baukubus, Massstäblichkeit und einheitliches Erscheinungsbild der Siedlung müssen gewahrt werden. Sind grössere bauliche Massnahmen oder aussen sichtbare technische Einrichtungen erforderlich, dürfen sie nur auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes erfolgen. Dieses wird von der Gemeinde in Jermann Ingenieure + Geometer AG 36/141 Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege und der Eigentümerschaft erstellt. Das Konzept bedarf der Zustimmung des Gemeinderates. Bauliche Massnahmen im Innern

7Im Gebäudeinneren sind bauliche Veränderungen frei zulässig. Ergänzende Bestimmungen

8Die ergänzenden Bestimmungen im Anhang 7 sind rechtsverbindlich. E.3 Überlagernde Zonen und Festlegungen: Natur- und Umgebungsschutz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.