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Art. 42 · Naturschutzzone

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 37 · Original-PDF

1Naturschutzzonen bezwecken die Erhaltung und/oder die Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume.

2In den Naturschutzzonen sind alle Massnahmen untersagt, welche den Schutz- und Entwicklungszielen zuwiderlaufen.

3Die Ausführungsbestimmungen zur Naturschutzzone "Welschenmatt" sind im Anhang 8 festgelegt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.