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Art. 19 · Beiträge und Gebühren an andere Erschliessungsanlagen

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 11 · Original-PDF

Die Beiträge oder Gebühren für den Anschluss an andere Ver- und Entsorgungsnetze (Wässer, Abwasser, Elektrizität) sowie die Betriebsgebühr für deren ä"n-rtrung bestimmen sich nach den jeweiligen Reglementen und Konzessionen der Versorgungswerke.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.