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Art. 18 · Beiträge an Verkehrsanlagen

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 11 · Original-PDF

l Die Kosten für die Erstellung oder den Ausbau von Groberschliessungsstrassen werden durch einen Beitrag der Gbmeinde und Beiträge der Grundeigentümer, denen ei n wi rtsch aft I icher Sondervortei I erwächst, fi nanziert. 2Der Kostenanteil der Gemeinde bestimmt sich nach dem Nutzen für den Gemeingebrauch und wird im Erschliessungsplan oder im Strassenreglement festgelegt. 3Die Erschliessungsbeiträge der Grundeigentümer bestimmen sich nach Massgabe der ihnen erwactisenden Sondervorteile und unter Berücksichtigung allfälliger ilachteile. Der Anteil jedes Grundeigentümers wird in einem Beitragsplan festgesetzt. Die VerteilungsgrunOiatze und das Verfahren der Festsetzung und des Bezugs der Beiträge bestimmen sich nach kantonalem Recht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.