← BZO Mönchaltorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 70

BZO Mönchaltorf · S. 25 · Original-PDF

Gegenüber Staatsstrassen ausserhalb der Kernzone ist von allen Bauten ein Abstand von 6 m einzuhalten. In allen übrigen Fällen sind gegenüber Strassen, Plätzen und Wegen folgende Abstände einzuhalten, sofern der Kernzonenplan gemäss Art. 8 BZO nichts anderes bestimmt: Gebäudeart Strassen Plätze Wege Hauptgebäude 6.0 m 6.0 m 3.5 m Zulässige Abweichungen bei Hauptgebäuden:

–Gut gestaltete, mehrgeschossige Bauteile auf max. 1/3 der Fassadenlänge

–Eingeschossige Bauteile mit max. 3.30 m Gebäudehöhe 3.5 m 3.5 m 3.5 m 3.5 m 3.5 m 3.5 m Besondere Gebäude 2.5 m 2.5 m 2.5 m Abstandsfreie Gebäude (§ 269 PBG) 2.5 m 2.5 m 2.5 m max. 3.30 m Gebäudehöhe 3.5 m 3.5 m 3.5 m

Besondere Gebäude 2.5 m 2.5 m 2.5 m

Abstandsfreie Gebäude (§ 269 PBG) 2.5 m 2.5 m 2.5 m

An Fassaden, die mehrgeschossige Anbauten mit weniger als 6 m Abstand von Strassen und Plätzen aufweisen, sind keine zusätzlichen eingeschossigen Anbauten und Besondere Gebäude zulässig.

25 Suter • von Känel • Wild • AG

Gemeinde Mönchaltorf Bau- und Zonenordnung

D. Gebäudehöhen Bei Verkehrsbaulinien

GebäudeartStrassenPlätzeWege
Hauptgebäude6.0 m6.0 m3.5 m
Zulässige Abweichungen bei Hauptgebäuden: - Gut gestaltete, mehrgeschos- sige Bauteile auf max. 1/3 der Fassadenlänge - Eingeschossige Bauteile mit max. 3.30 m Gebäudehöhe3.5 m 3.5 m3.5 m 3.5 m3.5 m 3.5 m
Besondere Gebäude2.5 m2.5 m2.5 m
Abstandsfreie Gebäude (§ 269 PBG)2.5 m2.5 m2.5 m

Tabelle von S. 25 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.