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Art. 69 · Beim Bau von sechs oder mehr Wohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen gut …
BZO Mönchaltorf · S. 25 · Original-PDF
Beim Bau von sechs oder mehr Wohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen gut besonnte Spiel- und Ruheflächen abseits des Verkehrs angelegt und dauernd unterhalten werden. Die Flächen sollen mindestens 30 % der dem Wohnen dienenden Geschossflächen betragen. Die Spiel- und Ruheflächen sind vor Baubeginn durch eine öffentliche Eigentumsbeschränkung zu sichern.
C. Abstände zu Verkehrsanlagen Abstände gegenüber Strassen, Plätzen und Wegen
| Gebäudeart | Strassen | Plätze | Wege |
|---|---|---|---|
| Hauptgebäude | 6.0 m | 6.0 m | 3.5 m |
| Zulässige Abweichungen bei Hauptgebäuden: - Gut gestaltete, mehrgeschos- sige Bauteile auf max. 1/3 der Fassadenlänge - Eingeschossige Bauteile mit max. 3.30 m Gebäudehöhe | 3.5 m 3.5 m | 3.5 m 3.5 m | 3.5 m 3.5 m |
| Besondere Gebäude | 2.5 m | 2.5 m | 2.5 m |
| Abstandsfreie Gebäude (§ 269 PBG) | 2.5 m | 2.5 m | 2.5 m |
Tabelle von S. 25 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.