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Art. 69 · Beim Bau von sechs oder mehr Wohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen gut …

BZO Mönchaltorf · S. 25 · Original-PDF

Beim Bau von sechs oder mehr Wohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen gut besonnte Spiel- und Ruheflächen abseits des Verkehrs angelegt und dauernd unterhalten werden. Die Flächen sollen mindestens 30 % der dem Wohnen dienenden Geschossflächen betragen. Die Spiel- und Ruheflächen sind vor Baubeginn durch eine öffentliche Eigentumsbeschränkung zu sichern.

C. Abstände zu Verkehrsanlagen Abstände gegenüber Strassen, Plätzen und Wegen

GebäudeartStrassenPlätzeWege
Hauptgebäude6.0 m6.0 m3.5 m
Zulässige Abweichungen bei Hauptgebäuden: - Gut gestaltete, mehrgeschos- sige Bauteile auf max. 1/3 der Fassadenlänge - Eingeschossige Bauteile mit max. 3.30 m Gebäudehöhe3.5 m 3.5 m3.5 m 3.5 m3.5 m 3.5 m
Besondere Gebäude2.5 m2.5 m2.5 m
Abstandsfreie Gebäude (§ 269 PBG)2.5 m2.5 m2.5 m

Tabelle von S. 25 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.