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Art. 13 · Abweichungen
BZO Mönchaltorf · S. 8 · Original-PDF
Geringfügige Abweichungen von den Kernzonenvorschriften können unter Wahrung schutzwürdiger nachbarlicher und öffentlicher Interessen bei Bauten, Anlagen und Gartenflächen in folgenden Fällen bewilligt werden: • zur gestalterischen Verbesserung • im Interesse der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit oder des Ortsbildes • zur Ermöglichung ortsbildverträglicher Nutzungsänderungen
Fachberatung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.