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Art. 12 · Umgebungsgestaltung

BZO Mönchaltorf · S. 8 · Original-PDF

a)Ortsbildtypische Elemente der bestehenden Umgebungsgestaltung sind zu erhalten und bei Um-, Erneuerungsoder Neubauten weitgehend zu übernehmen oder wiederherzustellen.

b)Die im Kernzonenplan bezeichneten öffentlichen Fusswegverbindungen sind beizubehalten bzw. neu zu schaffen.

c) Veränderungen des gewachsenen Terrains sind auf ein Minimum zu beschränken.

d)Offene Abstellplätze sind möglichst unauffällig in die Umgebung einzupassen

Abweichungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.