Art. 44 · Energiesparmassnahmen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 37 · Original-PDF
1Es sollen nach Möglichkeit keine Einzelfeuerungsanlagen erstellt werden, Energiesparmassnahmen sofern ein Zusammenschluss zu einer Gruppenheizung oder die Versorgung mit Abwärme oder zentral hergestellter Wärme möglich, sinnvoll und zumutbar ist. 36 BNO Gemeinde Möhlin
2Aussenwände dürfen nachisoliert werden, selbst wenn dadurch die Abstandsvorschriften über die Grenz- und Gebäudeabstände nicht mehr in vollem Masse eingehalten und die Ausnützungsziffer überschritten werden.
3Der Charakter der Gebäude und die schutzwürdige Bausubstanz ist angemessen zu berücksichtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.