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Art. 43 · Arealüberbauungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Moehlin · S. 37 · Original-PDF

1Hinsichtlich Sicherheit, Fundation, Konstruktion, Material und FeuchtigAllgemeine Anforderungen keitsisolation gelten die anerkannten Regeln der Baukunst als Richtlinie. Dies gilt auch hinsichtlich dem Schutz vor Erdbeben, Hochwassern und anderen Naturgefahren.

2Der Gemeinderat kann, wenn nötig, auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen, soweit es überwiegende öffentliche Interessen erfordern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.