← BZO Menziken · Inhaltsverzeichnis

Art. 46 · Minimale Flächen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF

1Arealüberbauungen gemäss § 39 BauV sind in den Zonen WG und W zulässig, wenn die zusammenhängende anrechenbare Landfläche minimal 2'000 m2 aufweist und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Minimale Flächen

2Die Ausnützungsziffer und die Fassaden- sowie Gesamthöhe können um folgende Werte erhöht werden: Ausnützungs- / Höhenzuschläge Zone WG4 WG3 WG2 W3 W2 Erhöhung Az um 15% 15% 15% 15% 15% Erhöhung Fassadenhöhe und Gesamthöhe um max. 2 m 2 m -- 2 m -- 4.5 Weitere Definitionen

ZoneWG4WG3WG2W3W2
Erhöhung Az um15%15%15%15%15%
Erhöhung Fassadenhöhe und Gesamthöhe um max.2 m2 m--2 m--

Tabelle von S. 30 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.