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Art. 45 · Abstand gegenüber dem Kulturland
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30 · Original-PDF
1Gegenüber dem Kulturland ist für Gebäude ein Abstand von mindestens 4 m einzuhalten. Bei Klein- und Anbauten sowie bei unterirdische Bauten und Unterniveaubauten darf der Abstand bis auf 2 m reduziert werden. Diese Abstände können weder aufgehoben noch reduziert werden. Abstand gegenüber dem Kulturland 4.4 Arealüberbauung
| Zone | WG4 | WG3 | WG2 | W3 | W2 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erhöhung Az um | 15% | 15% | 15% | 15% | 15% |
| Erhöhung Fassadenhöhe und Gesamthöhe um max. | 2 m | 2 m | -- | 2 m | -- |
Tabelle von S. 30 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.