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Art. 38 · Verkaufsflächen
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 28 · Original-PDF
1Die Berechnung der Nettoladenfläche richtet sich nach dem in der VSS-Norm SN 640.281 verwendeten Begriff „Verkaufsfläche“. Verkaufsflächen
2Der Gemeinderat kann die in den Misch- und Arbeitszonen festgelegten Grenzwerte im Rahmen der Richtplanvorgaben angemessen erhöhen, wenn es sich um Ausstellungsflächen mit geringer Verkehrserzeugung handelt, namentlich solche für Motorfahrzeuge. 4.3 Abstände
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.