← BZO Menziken · Inhaltsverzeichnis

Art. 37 · Nicht, mässig, stark störende Betriebe

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 27 · Original-PDF

1Als nicht störend gelten in Wohnquartiere passende Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr, die keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen und namentlich auch Kindergärten. Nicht, mässig, stark störende Betriebe

9Definition Ausnützungsziffer (AZ) siehe § 32 BauV BNO Gemeinde Menziken

26

2Als mässig störend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkömmlicher Handwerks-, Gewerbe- sowie Dienstleistungsbetriebe bleiben und auf die üblichen Arbeitsoder Öffnungszeiten beschränkt sind. Betriebe, die ein hohes Mass von quartierunüblichen Verkehr verursachen, gelten als stark störend.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.