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Art. 14 · Arbeitszone II (Ar II)
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 12 · Original-PDF
1Die Arbeitszone II ist für Bauten und Anlagen des Gewerbes und der Dienstleistung bestimmt. Es sind nicht störende, mässig störende sowie stark störende Betriebe zulässig. Arbeitszone II (Ar II)
2Wohnungen sind nur ausserhalb des Tanklagerareals und lediglich für betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet. WWW.PLANAR.CH
10 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.